Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
1§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
Artikel 2
1. Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich einschließlich industrieller, Erdöl-, Bergbau-, petrochemischer, Landwirtschafts-, Vieh-, Tourismus- und Gesundheitsprojekte;
2. Förderung des Informationsaustauschs im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung und Technologie;
3. Förderung des Austauschs von Know-how und technischer Erfahrungen im Rahmen spezifischer Kooperationsprogramme;
4. Förderung des Austauschs von Waren und Erzeugnissen zwischen den beiden Staaten.