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Fassungsvergleich zu Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 188/2005 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Luftfahrzeuge dürfen bei Ambulanz- oder Such- und Rettungsflugeinsätzen auch auf Flächen, die sich außerhalb der öffentlichen Flugplätze befinden, starten und landen.
Schlagworte
Ambulanzflugeinsatz, Suchflugeinsatz