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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.11.2005 · idF BGBl. III Nr. 206/2005 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Förderung und Zulassung von Investitionen
Jede Vertragspartei fördert und lässt in Übereinstimmung mit ihren Gesetzen und Rechtsvorschriften Investitionen von Investoren der anderen Vertragspartei zu und schafft günstige Bedingungen für solche Investitionen.