Änderungen zwischen den Fassungen
Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren
1§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
Artikel 2
Die Anlagen des Übereinkommens werden durch die Allgemeine Anlage in Anhang II und die Besonderen Anlagen in Anhang III ersetzt.