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Fassungsvergleich zu Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 46/2006 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind, von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen, sind wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens.