Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Patientencharta (Bund – Salzburg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Patientencharta (Bund – Salzburg) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.08.2006 · idF BGBl. I Nr. 140/2006 Art. 2↗RIS↗
Abschnitt 1
Grundsätzliches
Artikel 2
Die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen sind besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.