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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission 1
Art. 2neu
in Kraft ab 17.11.2006 · idF BGBl. III Nr. 173/2006 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2 – Aufgaben der CB
Die CB hat folgende Aufgaben:
– Förderung der Koordinierung aller Tätigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit der Realisierung des gemeinsamen Teils des Brenner Basistunnels;
– Erarbeitung und Übermittlung von nicht bindenden Vorgaben an die BBT EWIV bzw. an die zu gründende Gesellschaft (SE) zur bestmöglichen Realisierung der Tätigkeiten der Phase II;
– Monitoring der durch die Memoranden der Verkehrsminister festgelegten Vorgaben, insbesondere der zeitlichen Abfolge der Projektabwicklung.