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Fassungsvergleich zu Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen (Luxemburg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen (Luxemburg) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.09.2007 · idF BGBl. III Nr. 86/2007 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Geltung als nationale Filme
(1) Filme, die im Rahmen dieses Abkommens hergestellt wurden, werden als inländische Filme angesehen.
(2) Diese Filme haben vollen Anspruch auf die Vergünstigungen entsprechend den Bestimmungen, die für die audiovisuelle Wirtschaft in dem jeweiligen Staat gelten oder noch erlassen werden.