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Fassungsvergleich zu Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China - Protokoll 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.03.2008 · idF BGBl. III Nr. 39/2008 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die diesem Protokoll beigefügten Fassungen des Abkommens in tschechischer, estnischer, lettischer, litauischer, ungarischer, maltesischer, polnischer, slowakischer und slowenischer Sprache sind in gleicher Weise verbindlich wie die gemäß Artikel 14 des Abkommens erstellten anderen Sprachfassungen.