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Fassungsvergleich zu Auslieferungsvertrag – Protokoll (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferungsvertrag – Protokoll (USA) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.02.2010 · idF BGBl. III Nr. 5/2010 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2: Beglaubigung von Schriftstücken
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des EU-US Auslieferungsabkommens wird der Text des Artikels 10 Absatz 5 des Auslieferungsvertrages 1998 durch folgenden ersetzt:
„(5) Schriftstücke, die den Stempel oder das Siegel des Justizministeriums oder des für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Ministeriums des ersuchenden Staates tragen, gelten in Auslieferungsverfahren im ersuchten Staat ohne weitere Bestätigung, Beglaubigung oder sonstige Legalisierung. „Justizministerium“ bedeutet für die Republik Österreich das Bundesministerium für Justiz, für die Vereinigten Staaten von Amerika das United States Department of Justice.“