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Fassungsvergleich zu Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage××

Änderungen zwischen den Fassungen

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.09.2010 · idF BGBl. III Nr. 92/2010 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
(1) Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft, sofern die Vertragspartner einander mitgeteilt haben, dass die hiefür erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
(2) Erfolgt diese Mitteilung nach dem 1. Jänner 2010, so tritt dieses Abkommen am 1. Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf die im Absatz 1 erfolgte Mitteilung folgt.
GESCHEHEN zu London am 29. Oktober 2009, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.