Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2neu
ARTIKEL II
Zweck und Tätigkeiten
(a) Bereitstellung von Anti-Korruptionsausbildung und professionellem Training;
(b) Durchführung und Erleichterung von Forschungsarbeit bezüglich aller Aspekte von Korruption;
(c) Bereitstellung anderer relevanter Formen von technischer Unterstützung im Kampf gegen Korruption;
(d) Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung im Kampf gegen Korruption.