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Fassungsvergleich zu Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 15.03.2011 · idF BGBl. III Nr. 28/2011 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Zweck und Anwendungsbereich
Dieses Abkommen dient dazu, den Vertragsparteien die Aufteilung von Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die in Zusammenhang mit Straftaten entzogen wurden.
Dieses Abkommen dient ausschließlich dem Zweck der gegenseitigen Unterstützung zwischen den Vertragsparteien. Dritte können aus diesem Abkommen keine Rechte oder Vorteile ableiten.