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Fassungsvergleich zu Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2 1
Art. 2neu
in Kraft ab 27.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 83/2011 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die diesem Protokoll beigefügten Fassungen des Abkommens in bulgarischer und rumänischer Sprache sind in gleicher Weise verbindlich wie die gemäß Artikel 14 des Abkommens erstellten anderen Sprachfassungen.