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Fassungsvergleich zu Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT××

Änderungen zwischen den Fassungen

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.02.2012 · idF BGBl. III Nr. 10/2012 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragspartner einander vom Abschluss der Verfahren in Kenntnis gesetzt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Vertragspartner bindende Wirkung erlangt.
GESCHEHEN in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache die gleichermaßen authentisch sind.