Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.03.2013 · idF BGBl. II Nr. 66/2013 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf dem Gebiet der Parkraumüberwachung in Wien. Die Vertragsparteien kommen überein, nach besten Kräften zur effizienten und kostenschonenden Parkraumüberwachung in Wien beizutragen. Das Land Wien überträgt die Überwachung der Kurzparkzonen der Landespolizeidirektion Wien.