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Fassungsvergleich zu Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.07.2013 · idF BGBl. III Nr. 171/2013 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie über die Befugnisse und Zuständigkeiten der Organe der Union, wie sie in den Verträgen festgelegt sind, denen die Republik Kroatien aufgrund des Artikels 1 Absatz 2 beitritt, gelten auch für diesen Vertrag.