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Fassungsvergleich zu Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 243/2013 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
1.
Österreich wird Mitglied der ESO und Vertragspartei des Übereinkommens und des Protokolls.
2.
Österreich stimmt, vorbehaltlich der Ratifikation, den Bedingungen, welche den Beitritt regeln, wie sie im vorliegenden Abkommen festgelegt sind, zu.