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Fassungsvergleich zu Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 20.12.2013 · idF BGBl. I Nr. 1/2014 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich, die zur Umsetzung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes im Bereich des Eferdinger Beckens erforderlichen Maßnahmen im Zeitraum 2014 bis 2022 durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 148/1985 in der geltenden Fassung, zu fördern.