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Fassungsvergleich zu Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.02.2008 · idF BGBl. III Nr. 67/2014 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Der Titel des Abkommens erhält folgende Fassung:
„Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits“.