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Norm
Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
Fassungen
Art. 2 Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
BGBl
Art. 2 Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
Judikatur
Art. 2 Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
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Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 2
neu
in Kraft ab 01.12.2014 · idF
BGBl. III Nr. 14/2015
Art. 2↗
RIS↗
TITEL II
STEUERWESEN
ARTIKEL 2
Durch den Vertrag von Lissabon erfolgt für keinen Mitgliedstaat irgendeine Änderung in Bezug auf den Umfang und die Ausübung der Zuständigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Steuerpolitik.