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Fassungsvergleich zu Europäisches Auslieferungsübereinkommen – 4. Zusatzprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Auslieferungsübereinkommen – 4. Zusatzprotokoll 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.06.2016 · idF BGBl. III Nr. 42/2016 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Ersuchen und Unterlagen
(Anm.: Abs. 1: Änderung des Artikels 12 des Europäischen Auslieferungsübereinkommen, BGBl. Nr. 320/1969.)
(2) Artikel 5 des Zweiten Zusatzprotokolls zu dem Übereinkommen findet zwischen den Vertragsparteien dieses Protokolls keine Anwendung.