Änderungen zwischen den Fassungen
Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein)
1§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
Artikel 2
Anwendbare Rechtsvorschriften
Die Zusammenarbeit gemäß Art. 39 des Vertrages umfasst auch Zuwiderhandlungen im Bereich gebührenpflichtiger Parkzonen bzw. Kurzparkzonen.