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Fassungsvergleich zu ATIA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung (ATIA) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.07.2018 · idF BGBl. III Nr. 100/2018 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses ATIA:
(a)
„EUCARIS System” ist das Europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem;
(b)
„s-TESTA” ist der gesicherte Transeuropäische Telematikdienst für Behörden.
Schlagworte
Fahrzeuginformationssystem