Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2neu
Artikel II
Wenn ein Vertragsstaat dieses Protokolls eine Abänderung zu dem Abkommen gemäß dessen Artikel 94 a ratifiziert hat oder in Zukunft ratifiziert, dann ist der Text einer solchen Abänderung in russischer, englischer, französischer und spanischer Sprache so zu betrachten, daß er sich auf den in den vier Sprachen in gleicher Weise maßgebenden Text bezieht, wie dies aus diesem Protokoll hervorgeht.