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Fassungsvergleich zu Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates 1
Art. 2neu
in Kraft ab 03.07.2019 · idF BGBl. I Nr. 52/2019 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.