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Fassungsvergleich zu Preistransparenzgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Preistransparenzgesetz 1
Art. 2 § 11neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 761/1992 Art. 2 § 11↗RIS↗
Schlußbestimmungen
§ 11.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.