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Fassungsvergleich zu Organisationsprivatisierung; Österreichische Donau-Betriebs-AG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Organisationsprivatisierung; Österreichische Donau-Betriebs-AG (aufgehoben) 1
Art. 2 § 15aufgehoben
in Kraft 11.01.1992 – 31.12.2004 · idF BGBl. Nr. 11/1992 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 177/2004 Art. 2 § 15↗RIS↗
§ 15. Die Aufgaben der „Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft'' sind in deren Satzung festzulegen. Dabei ist insbesondere vorzusehen, daß die Aktiengesellschaft nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist, die Aktiengesellschaft auch andere Betriebsführungsaufgaben an der Donau oder auf anderen Gewässern im Inland und im Ausland übernehmen darf und eine Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeit mit anderen Rechtsträgern, die insbesondere an der Donau tätig sind, ermöglicht wird.