Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2 § 3aufgehoben
§ 3.
Für das Kalenderjahr 1997 wird der Kinderzuschuß gemäß § 135 Abs. 2 BSVG in der am 30. Juni 1993 in Geltung gestandenen Fassung unverändert mit 311 S festgestellt.