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Fassungsvergleich zu InvFG 1993××

Änderungen zwischen den Fassungen

Investmentfondsgesetz (InvFG 1993) (aufgehoben) 1
Art. 2 § 48aaufgehoben
in Kraft 13.02.2004 – 31.08.2011 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011 Art. 2 § 48a↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 48a.
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.