Änderungen zwischen den Fassungen
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
1§ 0↗RIS↗
Art. 2 § 6neu
Artikel II
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1989 in Kraft.