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Fassungsvergleich zu VerbotsG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbotsgesetz 1947 (VerbotsG) 1
Art. 2 § 9neu
in Kraft ab 06.06.1945 · idF StGBl. Nr. 13/1945 Art. 2 § 9↗RIS↗
§ 9.
Die näheren Vorschriften über die Anlegung und Auflegung der Listen, das hiebei einzuhaltende Verfahren sowie über das Rechtsmittelverfahren werden durch Verordnung getroffen.