Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 20neu
Artikel 20
1. Einladung von Fachleuten zur Teilnahme an Veranstaltungen,
2. Austausch von Filmen, Aufzeichnungen, Programmen und Material,
3. Organisation von Filmwochen oder Filmtagen,
4. Zusammenarbeit der zuständigen Fachorganisationen.