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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände 1
Art. 20neu
in Kraft ab 10.01.1980 · idF BGBl. Nr. 162/1980 Art. 20↗RIS↗
ARTIKEL XX
Die Kosten der Schiedskommission werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen, sofern die Kommission nicht etwas anderes beschließt.