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Fassungsvergleich zu Haager Minderjährigenschutzübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Haager Minderjährigenschutzübereinkommen 1
Art. 20neu
in Kraft ab 11.05.1975 · idF BGBl. Nr. 446/1975 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tag nach der in Artikel 19 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Das Übereinkommen tritt für jeden Unterzeichnerstaat, der es später ratifiziert, am sechzigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.