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Fassungsvergleich zu Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich) 1
Art. 20neu
in Kraft ab 22.06.1980 · idF BGBl. Nr. 236/1980 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Dieses Abkommen tritt ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens an die Stelle des Zusatzabkommens vom 15. Juli 1966 zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen *).
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 287/1966