Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen 1
Art. 20neu
in Kraft ab 01.07.1980 · idF BGBl. Nr. 249/1980 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Schriftstücke und Urkunden, die auf Grund dieses Übereinkommens übermittelt werden, bedürfen keiner Art von förmlicher Beglaubigung.