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Fassungsvergleich zu Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen) 1
Art. 20neu
in Kraft ab 01.11.1985 · idF BGBl. Nr. 406/1985 Art. 20↗RIS↗
Ratifikation; Inkrafttreten
Artikel 20
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Oslo auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.