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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung 1
Art. 20neu
in Kraft ab 06.01.1963 · idF BGBl. Nr. 1/1963 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20.
Vorbehalte zu diesem Abkommen sind nicht zulässig.