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Fassungsvergleich zu Handelsvertrag (China)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Handelsvertrag (China) 1
Art. 20neu
in Kraft ab 15.09.1926 · idF BGBl. Nr. 169/1926 Art. 20↗RIS↗
Artikel XX. Der gegenwärtige Vertrag ist in deutscher, chinesischer und englischer Sprache in zwei Exemplaren ausgefertigt. Im Falle verschiedener Auslegung entscheidet der englische Text.