Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung 1
Art. 20neu
in Kraft ab 21.06.1985 · idF BGBl. Nr. 397/1985 Art. 20↗RIS↗
KAPITEL VI
RECHTSFRAGEN
Artikel 20
Sitz
(1) Sitz der Organisation ist Wien. Die Konferenz kann den Sitz mit Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder ändern.
(2) Die Organisation schließt mit der Regierung des Gastlands ein Sitzabkommen.