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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (CERN)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (CERN) 1
Art. 20neu
in Kraft ab 03.05.1974 · idF BGBl. Nr. 217/1974 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Durch das Außerkrafttreten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens erworbenen Rechte nicht beeinträchtigt.
GESCHEHEN zu Wien, den 1. Juni 1973 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Text in gleicher Weise authentisch ist.