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Fassungsvergleich zu Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl 1
Art. 20neu
in Kraft ab 19.08.1975 · idF BGBl. Nr. 574/1975 Art. 20↗RIS↗
Artikel XX
Sobald dieses Übereinkommen in Kraft getreten ist, hat das Büro es beim Generalsekretär der Vereinten Nationen registrieren zu lassen.