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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Senegal)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Senegal) 1
Art. 20neu
in Kraft ab 07.02.1988 · idF BGBl. Nr. 110/1988 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Registrierung
Das vorliegende Abkommen und dessen Anhänge sowie jede spätere Abänderung sind der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung bekanntzugeben.
Geschehen zu Dakar, am 4. Februar 1987 in zweifacher Ausfertigung in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.