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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls 1
Art. 20neu
in Kraft ab 26.09.2002 · idF BGBl. III Nr. 46/2004 Art. 20↗RIS↗
Artikel XX
Depositar
(1) Der Exekutivsekretär ist der Depositar dieses Änderungsabkommens.
(2) Der Depositar unterrichtet insbesondere alle Parteien des Übereinkommens umgehend:
a) von jeder Unterzeichnung dieses Änderungsabkommens;
b) von der Hinterlegung jeglicher Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde;
c) vom Tag des In-Kraft-Tretens dieses Änderungsabkommens;
d) von sonstigen Mitteilungen in Bezug auf dieses Änderungsabkommen.
(3) Sofort nach In-Kraft-Treten dieses Änderungsabkommens übermittelt der Depositar dem Sekretariat der Vereinten Nationen eine beglaubigte Abschrift des Originals zur Registrierung und Veröffentlichung nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen.