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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (UNIDO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (UNIDO) 1
Art. 20neu
in Kraft ab 01.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 111/2010 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Durch das Außer-Kraft-Treten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens von den Angestellten oder ehemaligen Angestellten für sich selbst oder ihre Angehörigen erworben Rechte nicht beeinträchtigt.
GESCHEHEN zu Wien, am 23. April 2010 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind. Im Falle divergierender Interpretationen des Inhalts des Abkommens gilt der Text in englischer Sprache.