Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 20neu
Artikel 20 - Das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
a)
Zugang zur Beschäftigung, Kündigungsschutz und berufliche Wiedereingliederung;
b)
Berufsberatung und berufliche Ausbildung, Umschulung und berufliche Rehabilitation;
c)
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Entgelts;
d)
beruflicher Werdegang, einschließlich des beruflichen Aufstiegs.