Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 20 (ÜR)aufgehoben
Artikel XX
Das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, BGBl. Nr. 824/1992, wird wie folgt geändert:
5. Die Z 1 und 3 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
6. Z 2 ist erstmals für Fälligkeiten des Kalenderjahres 1994 anzuwenden.