Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 21neu
Artikel 21
SPRACHEN UND HINTERLEGUNG DES ÜBEREINKOMMENS
Das Original dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text in gleicher Weise authentisch ist, wird beim Generalsekretär hinterlegt, der allen in Art. 13 erwähnten Staaten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt.