Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland 1
Art. 21neu
in Kraft ab 01.03.1983 · idF BGBl. Nr. 67/1983 Art. 21↗RIS↗
Artikel 21
Vorbehalte zu dem Übereinkommen
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.